Breitbandausbau: VG Schöllkrippen

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Breitbandausbau im Rahmen des Breitbandförderprogramm

Der Freistaat Bayern möchte über das freigegebene Breitbandförderprogramm den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze ) mit Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download fördern.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Westerngrund bereits am bayerischen Förderverfahren teilgenommen, allerdings wird das Verfahren angesichts der noch verfügbaren Mittel noch einmal durchlaufen.

Hiermit wäre es möglich die Gebiete die durch den bereits ergangenen Ausbau nicht mit mindestens 30 Mbit/s versorgten Gebiete noch anzubinden.

 

Das Bayerischer Förderfahren läuft bis September 2018, weshalb sich die Gemeinde Westerngrund dazu entschlossen hat unter Nutzung dieses Förderprogramms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreiten schnellstmöglich umsetzen.

 

Den aktuellen Stand des Förderverfahrens erfahren Sie unter den dem Punkt "Aktuelles" sowie auf den Seiten http://breitband.regensburg-it.de/westerngrund.

Abgeschlossenes Breitbandausbauverfahren

Verfahrensschritt 1

Ergebnis der Bestandsaufnahme
Die Gemeinde Westerngrund hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehtAktuelle Breitbandversorgung

Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Format

Download/ Upload

(Mbit/s)

< = 15 Mbit/s/

1 Mbit/s und weniger

> 15 Mbit/s bis 

< 30 Mbit/s/

1 Mbit/s

> = 30 Mbit/s/

2 Mbit/s und mehr

 

Ja

Nein

z.T.

Ja

Nein

z.T.

Ja

Nein

z.T.

Westerngrund

 

 

x

 

 

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Huckelheim

 

 

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Unterwestern

 

 

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Gemeinde Westerngrund, 30.10.2014
Brigitte Heim
1. Bürgermeisterin

Verfahrensschritt 2

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Westerngrund gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

PDF Markterkundung Bekanntmachung

Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Christine Schnabel, Tel.: 06024 6735-53 oder per eMail.

Verfahrensschritt 3

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Westerngrund im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Ergebnis:

PDF Ergebnis Markterkundungsverfahren - Westerngrund

PDF Ist-Versorgung - Stand nach Markterkundung Westerngrund

Verfahrensschritt 4

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Die Gemeinde Westerngrund führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 29.06.2015 ein Angebot abzugeben. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und wählt anhand der unter Ziff. 8 c) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.

PDF Ausbaugebiet Westerngrund

PDF Bekanntmachung - zweistufiges Auswahlverfahren - Westerngrund

Verfahrensschritt 5

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum  Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Westerngrund definierten Erschließungsgebiets im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (BbR).

Innerhalb der Angebotsfrist wurden insgesamt zwei Angebote von zwei zum Teilnahmewettbewerb zugelassenen Unternehmen abgegeben.

Die Angebotsauswertung wurde in Zusammenarbeit mit einem Beratungsbüro vorgenommen. Der Gemeinderat hat das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung Westerngrund PDF

Verfahrensschritt 6

Der Zuwendungsbescheid wurde Frau Bürgermeisterin Brigitte Heim am 01.07.2016 von Herrn Staatsminister Söder übergeben.

Verfahrensschritt 7

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Westerngrund entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Stellungnahme der Gemeinde Westerngrund zum Kooperationsvertrag

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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