Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Westerngrund
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Ortsansicht
Mittelpunkt
Kirche
Radfahrer
Alte Schule
Ortsansicht
Pfarrheim
Rathaus

Hufbeschlagschmied/-in, Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der staatlichen Anerkennung

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.

Beschreibung

Eine Hufschmiedin, ein Hufschmied, in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied genannt, ist ein Spezialist für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien. Die Hufeisen und Hufnägel stellt er traditionell auch selbst im Schmiedeprozess her bzw. passt die Hufeisen der Form des Hufes an. Die Arbeit beinhaltet auch die Behandlung verletzter und kranker Hufe.

Wer den Beruf Hufschmied/in erlernen möchte, benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Fortbildung gliedert sich wie folgt:

  • Einführungslehrgang: vier Wochen
  • Praktische Tätigkeit im Hufbeschlag: mindestens 24 Monate
  • Vorbereitungslehrgang: vier Monate
  • Hufbeschlagsprüfung: nach dem Vorbereitungslehrgang

Vorbereitungslehrgang

Der Vorbereitungslehrgang besteht aus einem praktischen- und einen theoretischen Teil. Die anerkannte staatliche Hufbeschlagschule Schwaiganger führt zweimal im Jahr einen Vorbereitungslehrgang durch (Termine siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Anmeldung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang an der staatlichen Hufbeschlagschule Schwaiganger kann während der Zeit der praktischen Tätigkeit erfolgen (der Großteil der praktischen Tätigkeit soll bereits abgeleistet sein.) Der Antrag zur Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich (formlos) erfolgen. Für die Dauer des Lehrganges ist eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vorzulegen.

Prüfungsinhalte der Hufbeschlagsprüfung

  • Durchführung eines Warmbeschlags mit Eisen
  • Durchführung eines Beschlags mit alternativen Hufschutz
  • Durchführung einer Barhufpflege
  • Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
  • Anfertigung eines Fallberichts mit anschließendem Fachgespräch
  • schriftliche Prüfungsarbeit mit eventueller mündlicher Ergänzungsprüfung

Die Prüfungsaufgaben sollen entsprechend dem Grundsatz der vollständigen Handlung durchgeführt werden. Die Aneignung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten muss während der praktischen Tätigkeit erfolgen. Der Besuch der Hufbeschlagschule dient der Vertiefung und Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Für den Fallbericht sollen im Laufe der praktischen Tätigkeit mindestens zwei interessante Fälle schriftlich und bildlich dokumentiert werden.

Voraussetzungen

Zur Fortbildungsprüfung Hufbeschlagschmied/in wird zugelassen, wer

  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
  • einen anerkannten Einführungslehrgang besucht hat,
  • einen Vorbereitungslehrgang an einer Hufbeschlagschule besucht hat,
  • eine praktische Tätigkeit nach § 7 HufBeschlV nachweist (inkl. schriftlicher Tätigkeitsnachweis: ISBN-Nr.: 978-3-933867-47-6),
  • eine Erklärung darüber abgibt, ob und wo sich die antragstellende Person bereits einer Prüfung zum/r Hufbeschlagschmied/in unterzogen oder zur Ablegung der Prüfung angemeldet hat
  • ein Berufsabschlusszeugnis nachweist (Nur bei Gesellinnen & Gesellen des Metallbauerhandwerks, Fachrichtung Metallgestaltung, die im Kernbereich Hufbeschlag bei einem anerk. Hufbeschlagschmied ausgebildet wurden)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der Antrag auf staatliche Anerkennung als geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in ist zusammen mit den Nachweisen schriftlich an Regierung von Oberbayern zu richten.

Hinweise

Die Hufbeschlagschule Schwaiganger kann bei Fragen zur Prüfungszulassung und zum Anerkennungsverfahren beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassung zur Hufbeschlagprüfung
    • Nachweis über den Besuch eines Einführungslehrgangs
    • Nachweis über eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std./Woche)
    • Nachweis über den Besuch eines
    • Staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied / geprüfte Hufbeschlagschmiedin
      • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
      • Nachweis über eine zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag mit mind. 21 Std/Woche)
      • Nachweis über die erfolgreich bestandene Pr

Kosten

Die Gebühren sind vor Beginn der Lehrgänge fällig.

  • Einführungslehrgang: 1.000 EUR
  • Vorbereitungslehrgang: 3.200 EUR
  • Prüfungsgebühr: 350 EUR (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Prüfungsgebühren-Verordnung StMELF)

Für Verpflegung und Unterkunft muss selbst gesorgt werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2024

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden