Verbraucherschutz, App
Die App „VerbraucherSchutz“ warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lebensmitteln und Produkten, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und vom Hersteller zurückgerufen wurden.
Beschreibung
Der bestmögliche Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Lebensmitteln und Produkten ist ein wichtiges Ziel des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Die App „VerbraucherSchutz“ warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lebensmitteln und Produkten die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und vom Hersteller zurückgerufen wurden. Liegen entsprechende Warnungen vor, erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Benachrichtigung auf das Smartphone. Dabei können sie über „Einstellungen“ die Art und das Intervall der Warnungen und Benachrichtigungen individuell steuern.
Meine Meldung – selbst aktiv werden
Verbraucherinnen und Verbraucher können mit der App auch selbst aktiv werden und über eine integrierte Meldefunktion nicht sichere Lebensmittel in nur 4 Schritten dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit melden. Von dort wird die Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weitergeleitet.
Information und Beratung
Darüber hinaus informiert die App über die 7 wichtigsten Regeln zur Lebensmittelhygiene, gibt Hinweise zur Kennzeichnung bei Lebensmitteln und zu empfehlenswerten Gütesiegeln, die Orientierung beim Kauf geben. Zusätzlich bietet sie zu vielen Verbraucherfragen tagesaktuelle Kurzmeldungen aus dem Verbraucherportal Bayern, die ebenfalls per Benachrichtigung (Push) direkt auf das Handy kommen.
Die Verbraucherzentrale Bayern und der VerbraucherService Bayern bieten den Nutzerinnen und Nutzern eine kostenlose Beratung zu Ernährung und Lebensmitteln über Telefon oder E-Mail an.
Kooperationspartner
Für die Lebensmittelwarnungen kooperiert das Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin. Im Sinne von § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch handelt es sich hierbei in der Regel um Hinweise der zuständigen Behörden oder eine Rücknahme bzw. Rückrufaktion durch den/die Lebensmittelunternehmer/-in.
Für die Produktwarnungen kooperiert das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes werden die Bürgerinnen und Bürger über die Sicherheits- und Gesundheitsgefahren von handelsüblichen Produkten gewarnt und informiert.
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