Gewerbeanzeige, Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung - Gewerbeanzeige, Gewerbeabmeldung
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Gewerbeanzeige, Gewerbeanmeldung
- Versteigerergewerbe, Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Versteigerergewerbe, Beantragung einer Erlaubnis
- Reisegewerbe, Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Reisegewerbe, Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Reisegewerbe, Beantragung einer Erlaubnis
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter, Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter, Beantragung einer Erlaubnis
- Immobilienmakler, Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Gaststättenerlaubnis, Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Gaststättenerlaubnis, Beantragung durch EU-Bürger
- Gaststättenerlaubnis, Beantragung
- Versteigerergewerbe, Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Zuständiges Amt
Kontakt
Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben
Kontakt VG
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben