Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Deutsches Kulturgut, Beantragung einer Förderung für Projekt zur kulturellen Vermittlung, Sicherung und Erhaltung

Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.

Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Ausstellungen
  • Tagungen, Seminare und Workshops
  • Angebote für Multiplikatoren
  • Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
  • kulturelle Veranstaltungen zu den Themen Musik Literatur, Theater
  • populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen
  • Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger; Online-Dokumentationen

Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen: 

  • Substanzerhaltung von unbeweglichem, kulturhistorisch bedeutsamem Kulturgut vor Ort, zum Beispiel durch Restaurierung, 
  • digitale Rekonstruktionen bedeutender Bau- und Kulturdenkmäler,
  • Sicherung von bibliothekarischen und archivarischen Beständen vor Ort durch
    • Digitalisierung
    • Restaurierung.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, die über die Erhaltung und Sicherung der ursprünglichen Bauart und Ausgestaltung hinausgehen beispielsweise
    • Umbauten
    • Erweiterungen
    • Veränderungen
  • andere Maßnahmen, die keine Denkmalpflege sind beispielsweise
    • Neubau
    • Rekonstruierung statt Restaurierung.

Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:

  • Pommern und Ostbrandenburg
  • Ostpreußen und das Baltikum
  • Westpreußen, das Posener Land und Mittelpolen
  • Schlesien
  • Oberschlesien
  • böhmische Länder (Böhmen, Mähren, Mährisch-Schlesien)
  • Siebenbürgen
  • Donauraum
  • Deutsche aus Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen mit Sitz in Deutschland, z.B.:
    • Verein
    • Stiftung des Privatrechts
    • GmbH
    • Aktiengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Stiftung des öffentlichen Rechts

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa
    • der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn,
    • der Lerneffekt beim Publikum,
    • die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
    • ein Beitrag zur Aussöhnung in Europa.
  • Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
  • Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen. 
  • Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
  • Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Sie müssen Ihr Projekt auch mit Eigenmitteln und / oder Drittmitteln finanzieren. 
  • Die Gesamtfinanzierung des Ihres Projekts ist gesichert
  • Wenn erforderlich: Die zuständigen Denkmalpflegebehörden, die jetzigen Eigentümer und weitere Finanzgeber haben dem Projekt zugestimmt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn. 
  • Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 45 der BKM.
    • Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
  • Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
  • Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie die Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.

Fristen

  • Antragstellung:
    • mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
  • Nachweis über Verwendung der Mittel:
    • innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Ausgaben- und Finanzierungsplan 
    • ausführliche Projektdarstellung:
      • Ausstellungskonzept
      • Arbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
      • Bedeut

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)
Stand: 27.08.2023

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
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