Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – „Einbeziehungssatzung Borngasse“ der Gemeinde Westerngrund;
Bekanntmachung der Aufstellung im vereinfachten Verfahren und über die förmliche Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Westerngrund hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.04.2017 den Erlass einer Satzung über die Einbeziehung der Flur Nr. 175, Gemarkung Unterwestern in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile beschlossen („Einbeziehungssatzung Borngasse“).
In der öffentlichen Sitzung am 13.10.2017 wurde der Satzungsentwurf i. d. F. vom 26.09.2017 – bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung - im Gremium vorgestellt und gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB beschlossen. Von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wird abgesehen, § 34 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Details zur Planung:
- Die Flur Nr. 175, Gemarkung Unterwestern, soll durch die Satzung dem planungsrechtlichen „Innenbereich“ nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Das Gebiet der Satzung umfasst das komplette Grundstück (1.014 m²).
- Das Grundstück soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
- Überbaubare Grundstücksflächen sowie private Grünflächen werden vorgegeben (vergleiche Planzeichnung).
Der Planentwurf zur „Einbeziehungssatzung Borngasse“ i. d. F. vom 26.09.2017, bestehend aus Planzeichnung nebst textlichen Festsetzungen und Begründung liegt in der Zeit vom
Montag, 20.11.2017 bis einschließlich Freitag, 22.12.2017
im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, -Bauamt-, Ebene 4, Altbau Zimmer Nr. 44 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann die Planentwürfe einsehen und Stellungnahmen zu den Planentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass auf die Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes entsprechend § 34 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BauGB verzichtet wird.
Diese Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen sind entsprechend des neu gefassten § 4 a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet eingestellt. Da ein zentrales Internetportal des Landes, über welches der Abruf der Unterlagen ermöglicht werden soll, derzeit noch in Bearbeitung ist, sind die Daten auf der Homepage der Gemeinde Westerngrund während des in der Bekanntmachung genannten Zeitraums öffentlich abrufbar.
Westerngrund, 03.11.2017
gez. Brigitte Heim
1. Bürgermeisterin
Einbeziehungssatzung Borngasse - Begründung - Fassung vom 26.09.2017
Einbeziehungssatzung Borngasse - Planzeichnung - Fassung vom 26.09.2017
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