VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 25.07.2018

Appell an die Eigentümer unbebauter Grundstücke

Ein großes Anliegen und Ärgernis vieler Mitbürger ist, dass unbebaute Bauplätze nicht oder kaum gepflegt werden.

Hier bitten wir die Bauplatzbesitzer im Sinne gutnachbarschaftlicher Beziehungen, die Grundstücke sauber zu halten. Auch hier gilt die Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 12.12.2012 der Gemeinde Westerngrund und es besteht die Verpflichtung regelmäßig Gehwege, Bordsteinkanten, und Regenrinnen sauber zu halten. Diese Verordnung wurde nicht willkürlich erstellt. Leider wird dies von einigen nicht beachtet und verursacht durch das persönliche Anschreiben unnötig Kosten.

Alle Ortsbewohner können durch die Mithilfe bei der Sauberhaltung zu einem schönen Ortsbild und zum Allgemeinwohl beitragen. Außerdem ist es auch der erste Schritt um Schäden im Straßenkörper vorzubeugen. Schaden, der dadurch entsteht, führt zu unnötigen Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat.

Allen ein herzliches Dankeschön, die in vorbildlicher Weise zu unserem schönen Ortsbild beitragen.

Brigitte Heim
Bürgermeisterin

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