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Rattenbefall – Vorbeugen und richtig handeln
Erstelldatum06.08.2026
Der Verwaltung wurden vereinzelt Rattenbefälle auf privaten Grundstücken gemeldet. Ratten können Krankheitserreger übertragen und sollten daher konsequent bekämpft werden.
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Kahlgrund (ZAK) führt regelmäßig Maßnahmen zur Rattenbekämpfung im Kanalnetz durch. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind jedoch selbst dafür verantwortlich, einen Befall auf ihrem Grundstück zu verhindern oder bekämpfen zu lassen.
So beugen Sie Rattenbefall vor
- Halten Sie Ihr Grundstück sauber und vermeiden Sie offene Nahrungsquellen.
- Lagern Sie Lebensmittel und Tierfutter stets verschlossen.
- Entsorgen Sie Speisereste über die Bio- oder Restmülltonne – nicht auf dem Kompost und niemals über die Kanalisation.
- Verwenden Sie möglichst geschlossene Kompostbehältnisse.
- Verschließen Sie Öffnungen, Schächte und andere mögliche Zugänge zu Gebäuden.
- Tauschen Sie sich bei einem Befall mit Ihren Nachbarn aus, da Ratten Grundstücksgrenzen nicht kennen.
Was tun bei einem Befall?
Wenn Sie Ratten auf Ihrem Grundstück feststellen, wenden Sie sich an einen Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung. Der Einsatz von Rattenbekämpfungsmitteln sollte ausschließlich nach den geltenden Vorschriften und möglichst durch sachkundige Personen erfolgen, um Risiken für Menschen, Haustiere und Wildtiere zu vermeiden.
Nur durch konsequente Vorbeugung und eine fachgerechte Bekämpfung lässt sich die Ausbreitung von Ratten wirksam eindämmen.

