Wiesen: Neue Friedhofssatzung
Main-Echo Pressespiegel

Wiesen: Neue Friedhofssatzung

WIESEN  Die Fried­hofs- und Be­stat­tungs­sat­zung hat der Wie­se­ner Ge­mein­de­rat in sei­ner Sit­zung am Mon­tag neu er­las­sen. Die Vor­gän­ger­ver­si­on stammt aus dem Jahr 2015. Nach­dem der Ver­trags­be­stat­ter den Ver­trag mit der Kom­mu­ne zum No­vem­ber die­ses Jah­res ge­kün­digt hat, wur­de ei­ne An­pas­sung not­wen­dig. Diese sieht im Wesentlichen eine freie Bestatterwahl durch die Hinterbliebenen vor. Das beinhaltet auch das Ausheben und Verfüllen der Gräber. Nur noch das Öffnen und Schließen der Urnenkammern obliegt Gemeindemitarbeitern. Außerdem entfällt der bisherige Nutzungszwang des Leichenhauses, weil dies, je nach Ausstattung des gewählten Bestatters, auch dort möglich sein kann. Außerdem wurde die Satzung gleich an die aktuellen Vorgaben durch den bayerischen Städte- und Gemeindetag angepasst. Die Höhe der gemeindlichen Grabgebühren bleibt unverändert. ahe
04.11.2024
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