Die Fläche W2b liegt an der hessischen Landesgrenze und umfasst 58 Hektar. Weil auf hessischer Seite bereits 2019 die angrenzende, rund 15 Hektar große Potenzialfläche wegen der Nähe zu Mopsfledermausquartieren aus der Planung gestrichen wurde, äußerte Bürgermeister Willi Fleckenstein die Vermutung, dass der Bereich auf bayerischer Seite zwar zur Erfüllung der Ziele beitragen, aber dauerhaft nur auf dem Papier existieren könnte. Zumal die Größe ohnehin nur Platz für zwei Windräder bieten würde. Das mache es für einen Investor unrentabel, so die Einschätzung des Bürgermeisters.
Größere Chancen auf eine Realisierung rechnete der Rathauschef dem Standort W8 mit 34 Hektar zu. Hier hätten drei Windkraftanlagen (WKAs) Platz, kalkulierte der Bürgermeister. Dazu komme, dass W8 sowohl an die hessische als auch die Main-Spessart-Grenze anschließe. Zwar habe die Gemeindevertretung im hessischen Flörsbachtal 2020 eine Verpachtung ihrer 56,7 Hektar großen angrenzenden Fläche für Windenergienutzung mehrheitlich abgelehnt. Aber beide Flächen zusammengenommen hätten 90,7 Hektar.
Das Gremium stand dem Thema Windkraftvorrangflächen positiv gegenüber. Denn die Ausweisung von Windkraftvorrangflächen biete zum einen die Möglichkeit einer gesteuerten und überschaubaren Anzahl von WKAs, leiste einen Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung und gleichzeitig könnten Einnahmen generiert werden, die dringend für Schulen, Straße, Kindertagesstätten oder Schwimmbäder gebraucht würden.
Konkret: »Ohne Vorrangflächen hätten wir keine Möglichkeit zu steuern. Dann gilt Windkraft als privilegiert und wir müssten Argumente finden, warum ein Investor auf einer bestimmten Fläche keine WKAs errichten darf«, argumentierte der Bürgermeister. Die Ratsmitglieder sahen das genauso. Sie werteten die Vorranggebiete und deren Planungshoheit als Schutz. Denn dann seien WKAs außerhalb der Vorranggebiete tabu. Einigkeit herrschte, dass, wenn die Flächen im Regionalplan bestehen bleiben, Wiesen das Thema Eingemeindung der außermärkischen Gebiete angehen wird.
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