Notwendig wurde der Schritt aufgrund der neuen Rechtsprechung im Zuge der Grundsteuerreform. Jeweils zum 1. Januar 2025 sinken sowohl die Grundsteuer A und B von bisher 350 auf 280 Prozentpunkten. Neu festgelegt hat das Gremium auch die Bagatellgrenze. Grundsteuerfälle werden erst ab einem Messbetrag von fünf Euro veranlagt.
Das Ziel sei, die Höhe der Hebesätze so festzulegen, dass möglichst wenig nachjustiert werden muss, erklärte Bürgermeister Wilhelm Fleckenstein. Immer noch würden Datensätze fehlen, daher sei Nachbesserungsbedarf absehbar. Aber schon jetzt sei eine Tendenz zu erkennen, der mit der Anpassung Rechnung getragen werde.
Der Bürgermeister kündigte das Versenden der Bescheide für Anfang Dezember an.
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