Die neuen Richtlinien sollen ausschließlich für Ortsvereine gelten. Gefördert werden sollen Neu-, Erweiterungs- und Umbauten von Turnhallen, Vereinsheimen, Turn- und Sportplätzen sowie notwendige Generalsanierungen dieser Anlagen. Voraussetzung: Umfang und Kosten der Baumaßnahmen müssen vor dem Baubeginn mit der Gemeinde abgeklärt werden. Unterstützt werden können sie mit zehn Prozent des zuschussfähigen Aufwands, maximal jedoch mit 15.000 Euro.
Ferner soll die Jugendarbeit der Vereine finanziell honoriert werden. Im Moment seien das vorwiegend der Turn- und Sportverein Sommerkahl, die Spessartschützen Vormwald, die Feuerwehrkapelle sowie die Pferde- und Ponyfreunde Sommerkahl. Außerdem will die Gemeinde beim Dirigentenhonorar zehn Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 400 Euro pro Jahr, beisteuern. Über einen finanziellen Beitrag bei Vereinsjubiläen soll ebenso im Einzelfall beraten werden wie über Zuschüsse zu Kirchenrenovierungen. Nicht gefördert werden sollen Maßnahmen an Vereinsgaststätten.
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