Dies allerdings nur zum Teil laut dem Urteil, das den Beteiligten Ende Dezember schriftlich zuging. Denn die Telekom wollte, dass sie generell in 50 Zentimeter Tiefe verlegen darf. Dabei geht es ums Geld. Ein Kabel in 80 Zentimetern Tiefe zu verlegen, ist erheblich teurer als in 50 Zentimetern. Das Gericht sah es jedoch so, dass das Staatliche Bauamt auch eine tiefere Verlegung vorschreiben darf, wenn es Gründe dafür gibt. Diese Ausnahmeregelungen müssen im Baubescheid begründet sein.
Klaus Schwab, Leiter des Staatlichen Bauamts in Aschaffenburg, sieht diese Gründe als gegeben. Denn die Verbindungsstraße zwischen Kleinkahl und Schöllkrippen muss als Teil der Staatsstraße 2305 dringend saniert werden. "Wir wollen da in den nächsten zwei Jahren dran", sagt er. Und üblicherweise würden dabei auch scharfe Kurven begradigt. Zudem müssten eventuell neue Leitplanken und Verkehrsschilder gesetzt werden.
Bei diesen Baumaßnahmen könnte ein Kabel, das in nur 50 Zentimetern Tiefe liegt, eventuell stören. Es gibt allerdings noch keine konkreten Pläne für den Ausbau der Staatsstraße, so dass man noch nicht weiß, wo das Kabel im Weg wäre. Das Kabel aus dem möglichen Bauumfeld heraus weiter ins Feld zu verlegen, sei wohl auch keine Lösung, so Schwab. Neue Kabel würden meist direkt neben der Straße verlegt, weil dies einfacher und damit kostengünstiger ist.
Nach Auskunft von Markus Jodl von der Deutschen Telekom AG ging es bei dem Streit um die Anbindung eines Mobilfunk-Standorts mit Glasfaser. Die Deutsche Telekom sieht durch das Urteil ihre Haltung bestätigt, dass die Verhältnismäßigkeit von Forderungen gewahrt bleiben muss. Es sei ihr bei dem Prozess um die Zulässigkeit der generellen Forderung nach 80 Zentimetern Tiefe durch das Bauamt gegangen. Hier habe man Recht bekommen.
Auf die Frage, ob das Urteil jetzt grundsätzliche Folgen für die Telekom hat, antwortet Markus Jodl: "Keine." Jedes staatliche Bauamt entscheide eigenverantwortlich. Jodl: "Wir hatten in diesem Fall unterschiedliche Ansichten und die wurden durch ein Gericht geklärt." Nach Meinung von Klaus Schwab sei es der Telekom schon um grundsätzliche Dinge gegangen, das heißt, ihre Kabel generell kostengünstiger verlegen zu dürfen. Nur habe das Gericht hier die Einschränkung gemacht, dass die Bauämter begründete Ausnahmen machen dürfen.
Tatsache ist auf jeden Fall, dass durch den Rechtsstreit die Mobilfunkanbindung von Kleinkahl erheblich länger dauern wird. "Der Prozess hat unseren Mobilfunkausbau um über ein Jahr verzögert. Wir bedauern das", schreibt Markus Jodl.
Klaus Schwab sieht darin nicht die Schuld des Bauamts: Dieses habe der Deutschen Telekom am 5. Juli 2019 die Verlegung des Kabelns per Bescheid genehmigt. Die Telekom hätte danach jederzeit bauen können - allerdings mit einer generellen Tiefe von 80 Zentimetern. Jetzt müsse ein neuer Bescheid erstellt werden, bei dem das Staatliche Bauamt genau begründen müsse, weshalb das Kabel an manchen Stellen 80 Zentimeter tief liegen muss. Das werde innerhalb der nächsten drei Monate erfolgen, so Schwab. Man wolle sich dabei gegenseitig abstimmen, erklären sowohl Schwab wie Jodl.
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