Die Erziehungsberechtigten sollen ohne ihr Kind erscheinen und Geburtsurkunde oder Familienstammbuch mitbringen.
Anzumelden sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind. Anzumelden sind auch die Kinder, die im Vorjahr (2023) zurückgestellt wurden; der Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen. Ebenfalls erneut anzumelden sind Kinder, die im Vorjahr den Einschulungskorridor genutzt haben.
Auf Antrag können alle Kinder eingeschult werden, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 geboren sind. Eingeschult werden können außerdem - auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten - alle Kinder, die ab 1. Januar 2019 geboren sind. Es müssen auch die Kinder angemeldet werden, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen (ärztliches Attest). Auch Kinder, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (zum Beispiel blinde, gehörlose, körper-, sprach-, lern- oder geistig behinderte Kinder) werden an der zuständigen Grundschule angemeldet. Dann erst wird der geeignete Förderort (zu Beispiel Grund- oder Förderschule) festgestellt.
Mitteilung der Grundschule Sommerkahl (gekürzt)
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