Anstelle der Darstellung »Fläche für die Landwirtschaft« werden die Flurnummern zukünftig als »Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage« dargestellt.
Wie Bürgermeister Wilhelm Fleckenstein in der Sitzung am Montag erklärte, wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden.
Mit der Ausarbeitung der erforderlichen Planunterlagen zur »7. Änderung - Freiflächenphotovoltaikanlagen« des Flächennutzungsplanes wird die Planungsgruppe Egel (Architekturbüro für Städtebau und Landschaftsplanung) in Langenselbold beauftragt. Dem Honorarangebot in Höhe von 5000 Euro (netto) zuzüglich sieben Prozent Nebenkosten wurde zugestimmt.
Zur Verwirklichung einer Freiflächenphotovoltaikanlage wird für den Bereich der Grundstücke ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Gebietsart wird als »Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage« festgesetzt. Für die Ausarbeitung der Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Freiflächenphotovoltaikanlage« wurde ebenfalls die Planungsgruppe Egel beauftragt; dem Honorarangebot in Höhe von 25.600 Euro netto plus sieben Prozent Nebenkosten wurde zugestimmt.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Mit der Durchführung der speziellen artenschutzrechtlichen Betrachtung für die Grundstücke wird das Büro für angewandte Faunistik & Monitoring aus Fernwald zum Angebotspreis von rund 11.700 Euro (brutto) beauftragt. Hierbei erfolgt die Erfassung der Vorkommen von Brutvögeln, Fledermäuse, Reptilien sowie die Darstellung und Bewertung in einem Ergebnisbericht.
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