Die Vorgängerversion stammt aus dem Jahr 2015. Nachdem der Vertragsbestatter den Vertrag mit der Kommune zum November dieses Jahres gekündigt hat, wurde eine Anpassung notwendig. Diese sieht im Wesentlichen eine freie Bestatterwahl durch die Hinterbliebenen vor. Das beinhaltet auch das Ausheben und Verfüllen der Gräber. Nur noch das Öffnen und Schließen der Urnenkammern obliegt Gemeindemitarbeitern. Außerdem entfällt der bisherige Nutzungszwang des Leichenhauses, weil dies, je nach Ausstattung des gewählten Bestatters, auch dort möglich sein kann. Außerdem wurde die Satzung gleich an die aktuellen Vorgaben durch den bayerischen Städte- und Gemeindetag angepasst und kleinere, redaktionelle Veränderungen vorgenommen. Die Höhe der gemeindlichen Grabgebühren bleibt unverändert.
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