Der Reihe nach: Bürgermeister Peter Seitz (UB) erinnerte eingangs daran, dass die neuen Festlegungen notwendig sind, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Obwohl es noch einige Ungenauigkeiten gebe, sollen die Gemeinden schon jetzt die Hebesätze festlegen, die ab dem kommenden Jahr umzusetzen seien. Dabei sollte der Grundsatz der Aufkommensneutralität angewendet werden; verpflichtend sei das aber nicht. Die Verwaltung habe daraufhin die aktuellen Einnahmen ermittelt, um diese mit künftig möglichen zu vergleichen.
Die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftliche Vermögen erhoben wird, spült bei einem aktuellen Hebesatz von 350 Prozentpunkten jährlich 14.900 Euro (alle Zahlen gerundet) in die Krombacher Gemeindekasse. Bei künftig 240 Prozentpunkten (das wären nach dem bisherigen System 355 Prozentpunkte) würden 2800 Euro Mehreinnahmen fließen. Bei 250 Prozentpunkten (alt: 370) wären es 11.500 Euro mehr und bei 260 Prozentpunkten (alt: 384) sogar 20.300 Euro Mehreinnahmen.
Kampfabstimmung notwendig
"Wir können uns keine Mindereinnahmen leisten", setzte sich der Rathauschef für künftig 260 Prozentpunkte ein. "Wir haben in einer früheren Sitzung beschlossen, aufkommensneutral zu sein. Und das wären dann nur 240 Prozentpunkte", erinnerte Christine Hepp (SPD). "Wir können doch jetzt die Hebesätze lassen und später, wenn es notwendig ist, nochmal abstimmen", schlug Thorsten Fleckenstein (UB) vor. Schließlich stellte Seitz zwei Varianten zur Wahl. Für 260 Prozentpunkte stimmten nur fünf Ratsmitglieder, während sich mit acht Stimmen die Ratsmehrheit für 250 Prozentpunkte bei der Grundsteuer A entschied.
Die Grundsteuer B bezieht sich auf alle bebauten und unbebauten Grundstücke. Aktuell liegt sie in Krombach ebenfalls bei 350 Prozentpunkten und bringt 207.000 Euro Einnahmen. Von der Verwaltung lag nur eine Vergleichszahl vor: Bei künftig 350 Prozentpunkten (alt: 268) müsste die Gemeinde mit 3500 Euro weniger Einnahmen rechnen. Basierend auf besagtem Grundsatz der Aufkommensneutralität entschied sich das Gremium ohne Diskussion und einstimmig für 460 Prozentpunkte. Die entsprechende Satzung wurde ebenfalls einstimmig gebilligt. Sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
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