In der Sitzung des Gemeinderates am Freitag stellte VG-Verwaltungsfachkraft Christine Grohm die Änderungen vor. Die Grabgebühr pro Grabstätte und Nutzungsdauer beträgt für ein Reihengrab demnach 1000 Euro, Familiengrab 1600 Euro, Urnenerdgrab und Urnenkammer je 730 Euro, Urnenerdröhre 630 Euro und anonymes Urnengrab 200 Euro. Geringfügig angepasst wurden die Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses und die Herstellung der Grabsteinfundamente.
Die Ruhezeiten für die herkömmlichen Erdbestattungen betragen 20 Jahre und für Urnenbestattungen 15 Jahre, die jeweils nur in Fünfjahresschritten verlängert werden können. Neu gefasst sind die Aschenbeisetzungen in Urnenerdröhren. Hier müssen die Urnen aus leicht verrottbarem Material bestehen und Erdbeigaben sind bei der Beisetzung nicht gestattet. Bei anonymen Urnengräbern ist eine Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich.
Im Bereich der Urnenerdröhren und der anonymen Urnengrabfelder ist Grab- und Blumenschmuck nicht erlaubt, Grablichter dürfen nur an Allerheiligen, bis eine Woche danach, ausschließlich in Glasbehältnissen aufgestellt werden.
Um die Pflegearbeiten bei Urnenerdröhren nicht zu erschweren, dürfen zur Abdeckung nur die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Verschlussplatten verwendet werden. Die Beschriftung darf nur gehauen oder gefräst erfolgen, aufgesetzte Buchstaben, Symbole und Bilder sind nicht erlaubt. Beschriftungsschilder im Bereich des anonymen Urnengrabfeldes dürfen nur am zentralen Grabmal (Stein) angebracht werden.
Die neuen Satzungen gelten nach einstimmigem Beschluss durch den Rat ab sofort.
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