Keine Einwände gegen Vorrangflächen
Windkraft: Wiesener Rat einstimmig für positive Stellungnahme zum Regionalplan
WIESEN Von unserer Mitarbeiterin ANNETTE HELFMANNKeine Einwände hat der Wiesener Gemeinderat gegen die geplanten Windkraft-Vorrangflächen W2b Rehberg und W8 Hohlstein. Am Montag beschloss das Gremium einstimmig eine positive Stellungnahme zum Regionalplan. Die Fläche W2b liegt an der hessischen Landesgrenze und umfasst 58 Hektar. Weil auf hessischer Seite bereits 2019 die angrenzende, rund 15 Hektar große Potenzialfläche wegen der Nähe zu Mopsfledermausquartieren aus der Planung gestrichen wurde, äußerte Bürgermeister Willi Fleckenstein die Vermutung, dass der Bereich auf bayerischer Seite zwar zur Erfüllung der Ziele beitragen, aber dauerhaft nur auf dem Papier existieren könnte. Zumal die Größe ohnehin nur Platz für zwei Windräder bieten würde. Das mache es für einen Investor unrentabel, so die Einschätzung des Bürgermeisters.
Größere Chancen auf eine Realisierung rechnete er dem Standort W8 mit 34 Hektar zu. Hier hätte eine Windkraftanlage (WKA) Platz. Dazu komme, dass W8 sowohl an die hessische als auch die Main-Spessart-Grenze anschließe. Zwar habe die Gemeindevertretung im hessischen Flörsbachtal 2020 eine Verpachtung der Fläche »Bergfeld« für Windenergienutzung abgelehnt - eine nahtlos anschließende 56,7 Hektar große Fläche an der Landesgrenze aber nicht. Beide Flächen - auf Flörsbachtaler und Wiesener Seite - zusammen hätten 90,7 Hektar und böten für drei WKA Platz.
Das Gremium stand dem Thema Windkraftvorrangflächen positiv gegenüber. Denn die Ausweisung von Windkraftvorrangflächen biete zum einen die Möglichkeit einer gesteuerten und überschaubaren Anzahl von WKA, leiste einen Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung und gleichzeitig könnten Einnahmen generiert werden, die dringend für Schulen, Straße, Kindertagesstätten oder Schwimmbäder gebraucht würden.
»Ohne Vorrangflächen hätten wir keine Möglichkeit zu steuern. Dann gilt Windkraft als privilegiert und wir müssten Argumente finden, warum ein Investor auf einer bestimmten Fläche keine WKA errichten darf«, argumentierte der Bürgermeister. Die Gemeinderatsmitglieder sahen das genauso. Sie werteten die Vorranggebiete und deren Planungshoheit als Schutz. Denn dann seien WKA außerhalb der Vorranggebiete tabu. Einigkeit herrschte, dass wenn die Flächen im Regionalplan bestehen bleiben, man das Thema Eingemeindung der außermärkischen Gebiete angehen wird.
ANNETTE HELFMANN