Höhere Hundesteuer in Sommerkahl
Main-Echo Pressespiegel

Höhere Hundesteuer in Sommerkahl

Gemeinderat: Nun auch Kampfhunde berücksichtigt
Sommerkahl  Auch in Som­mer­kahl müs­sen die Hal­ter der ak­tu­ell rund 130 Vier­bei­ner künf­tig tie­fer in den Geld­beu­tel grei­fen: Ein­stim­mig er­höh­te der Ge­mein­de­rat am Mon­ta­g­a­bend im Bei­sein von rund zehn Zu­hö­re­rin­nen und Zu­hö­rern die Hun­de­steu­er von bis­lang 25 auf 40 Eu­ro pro Hund und Jahr.

Sogenannte Kampfhunde wurden bislang bei der Sommerkahler Hundesteuer nicht berücksichtigt. Und obwohl nach Angaben von Bürgermeister Albin Schäfer (CSU) derzeit keine Kampfhunde in der Gemeinde gemeldet sind, wurde das nun geändert. Sollte sich also künftig ein Halter für einen solchen Hund entscheiden, zahlt er wie in den meisten anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Schöllkrippen 720 Euro pro Hund und Jahr.

Wolfgang Büdel (FW) und Heidi Krautschneider (CSU) gaben zu Bedenken, dass das nach etwa 15 Jahren, in denen sich die Hundesteuer nicht geändert habe, ein großer Sprung nach oben sei. Der Rathauschef hielt dagegen, dass sich nach vielen gemeindlichen Investitionen aber auch »das Hundeleben« verändert habe. Als Beispiel nannte er die Ausgaben für die Hundekotstationen. Diese müssten wöchentlich geleert werden, was vor allem im Sommer meistens nicht sehr angenehm sei. »Wir wollen nichts verdienen und jedem seinen Hund gönnen. Aber wir müssen trotzdem etwas tun«, betonte er. VG-Kämmerer Tobias Völker ergänzte, dass die Hundesteuer bislang jährlich rund 3000 Euro gebracht habe. Nach der Erhöhung werde dieser Betrag auf etwa 4600 Euro steigen.

Schäfer merkte noch an, dass die Neufestsetzung der Hundesteuer für sogenannte Kampfhunde die Anschaffung der entsprechend in der bayerischen Kampfhundeverordnung als aggressiv und gefährlich eingestuften Hunderassen verhindern soll. Zur Erinnerung: Die fraglichen Hunderassen werden unterschieden in zwei Kategorien. Bei Hunderassen der Kategorie Zwei, zu der beispielsweise Rottweiler gehören, können Halter durch sogenannte Wesenstests nachweisen, dass »ihr« Hund nicht gefährlich ist. Diese werden dann bei der Hundesteuer als »normale« Hunde eingestuft.

14.11.2023
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