Und: Das Ermittlungsverfahren gegen den Lehrer sei noch nicht abgeschlossen, so die Regierung. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums in Würzburg teilt hierzu mit, dass die Ermittlungen »kurz vor dem Abschluss stehen«. Man gehe noch von 14 Tagen aus.
Ende Juni war der Fall bekannt geworden. Gegen den Lehrer liefen »personalrechtliche und polizeiliche Untersuchungen«, die ein mögliches (gegebenenfalls auch strafrechtlich relevantes) Fehlverhalten im Unterricht zum Gegenstand haben«, so die Regierung damals gegenüber dem Main-Echo. Darunter falle auch der Vorwurf, den Hitler-Gruß gezeigt zu haben. Der Lehrer sei nicht mehr in der betroffenen Klasse tätig - er unterliege »schulaufsichtlich der besonderen Beobachtung«, hieß es im Juni seitens der Regierung. Das Polizeipräsidium in Würzburg hatte sich auf Nachfrage ähnlich geäußert.
Eva Schaab aus Sommerkahl, Elternbeirats-Vorsitzende der Schule, sagte damals unserer Redaktion, wegen des Hitler-Gruß-Vorwurfs habe es einen Elternabend der entsprechenden Klasse gegeben. Mehrere Eltern hätten die Berichte ihrer Kinder wiedergegeben, wonach der Lehrer in der Klasse mehrfach den Gruß gezeigt habe. Zudem solle er Schüler beleidigt haben. Das, so Schaab, sei ihr im Nachhinein berichtet worden; beim Elternabend sei sie selbst nicht dabei gewesen.
Die Verwendung des Hitlergrußes ist laut Strafgesetzbuch (Paragraf 86a, Absatz 1 und 2 StGB) eine Straftat. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Daneben macht sich der Zeiger des Hitlergrußes wegen Volksverhetzung strafbar (Paragraf 130 StGB, Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren).
Wenn der Hitler-Gruß in einem nicht nationalsozialistischen Kontext gezeigt wird und einem nicht glorifizierenden Zweck dient, ist das nicht strafbar. So können Tatbestände durch Kunstfreiheit, Forschung und Lehre eingeschränkt werden.
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