Grundsteuer in Schöllkrippen neu geregelt
Marktgemeinderat: Der Pflicht nachgekommen
SCHÖLLKRIPPEN Das wenig erquickliche Thema »Grundsteuer« schafft es auf die Tagesordnung eines jeden Gemeinderates, nachdem es neue gesetzliche Regelungen gibt. Der Schöllkrippener Marktgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen Vorschlag der Verwaltung zur Festsetzung der neuen Hebesätze gebilligt. Bei 350 Prozentpunkten bleibt der Hebesatz bei der Grundsteuer A (auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Wobei zu erwähnen ist, dass künftig Wohngebäude auf landwirtschaftlichen Höfen nach der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) veranschlagt werden - sie fallen bei der Grundsteuer A raus, so der Wille der Bundesverfassungsrichter.
In Schöllkrippen ändert sich der Hebesatz für die Grundsteuer B. Würde Schöllkrippen beim alten Satz von 380 Prozentpunkten bleiben, wären in 2025 deutliche Mehreinnahmen zu erwarten - dies aber würde nicht dem Grundsatz der Aufkommensneutralität entsprechen. Das heißt: Die vom Bundesverfassungsgericht gewollten Änderungen sollen der Gerechtigkeit dienen und nicht als zusätzliche Einnahmequelle der Kommunen (miss-)verstanden werden.
»Puffer« eingebautIm Schöllkrippener Rathaus wurde errechnet, dass man in der Summe der Grundsteuer-B-Einnahmen im Jahresvergleich unverändert bleiben würde, wenn man den Hebesatz von 380 auf 260 Punkte senken würde. Bürgermeister Marc Babo wies darauf hin, dass es noch einige Unwägbarkeiten gibt. Er empfahl daher einen »Puffer«. Dem Vorschlag, den Hebesatz von 380 auf 320 Prozentpunkte zu senken, wurde entsprochen. In der Praxis bedeutet dies, dass künftig der Grundsteuermessbetrag mit dem Faktor 3,2 multipliziert wird. Wem also beispielsweise ein Grundsteuermessbetrag von 100 Euro beschieden wird, der hat in Schöllkrippen künftig 320 Euro Grundsteuer pro Jahr zu zahlen. mcm
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