Gemeinderat Kleinkahl in Kürze
KLEINKAHL Aus der Sitzung des Kleinkahler Gemeinderats vom Mittwoch:Kanalgebühren: Die Einleitungsgebühr für Abwasser wurde von bis 2,30 Euro auf nun 2,94 Euro pro Kubikmeter erhöht sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) neu erlassen. Sie tritt am 1. Dezember in Kraft.Wassergebühren: Die Wasserverbrauchsgebühren steigen von bisher 1,25 Euro pro Kubikmeter auf 1,51 Euro. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wurde neu erlassen und tritt zum 1. Dezember in Kraft.
Realsteuerhebesätze: Nachdem die Berechnung der Grundsteuern nach den sogenannten Einheitswerten 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, tritt das vom Freistaat Bayern in 2021 umgesetzte wertunhabhängige Flächenmodell zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Gemeinden sollten, ungeachtet noch fehlender Erklärungen, Widersprüchen oder Änderungsanträgen, ihre Hebesätze möglichst aufkommensneutral hochrechnen und bis Ende 2024 neu festsetzen. Der Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wird von bisher 350 auf 320 Prozentpunkte und für Grundsteuer B (Baugrundstücke) von bisher 350 auf 250 Prozentpunkte abgesenkt, der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt mit 360 Prozentpunkten unverändert.
Mulcharbeiten: Die Jahresrechnung für die gemeindlichen Mulcharbeiten der Firma Scholz aus Freigericht über ca. 8800 Euro wurde einstimmig gebilligt. og
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