Einheitliche Regelung bei der Nutzung der Turnhallen
Main-Echo Pressespiegel

Einheitliche Regelung bei der Nutzung der Turnhallen

Schulverband: Keine Ausnahmen beim Mietpreis
SCHÖLLKRIPPEN  Al­le Nut­zer der Schul­turn­hal­len in Sc­höllkrip­pen zah­len künf­tig aus­nahms­los die Mie­te, die schon vor ei­ni­gen Jah­ren auf 20,65 Eu­ro pro Stun­de fest­ge­setzt wur­de.

Dieser Beschluss, den die Mitglieder des Mittelschulverbands Schöllkrippen in der Sitzung am Mittwochabend fassten, gilt auch für die Gemeinden mit eigenen Grundschulverbänden. Das sind die Gemeinden Heinrichsthal und Heigenbrücken, Sommerkahl und Blankenbach sowie Geiselbach und Krombach. Albin Schäfer (CSU), Vorsitzender des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses und Bürgermeister von Sommerkahl, hatte zuvor darauf hingewiesen, dass dieser Punkt bislang nicht so eindeutig geregelt gewesen sei.

Die bei der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2018 und 2019 außerdem festgestellten, überplanmäßigen Ausgaben wurden nachträglich gebilligt, nachdem Schäfer sie als unabwendbar bezeichnet hatte. Als Beispiel nannte er dringend notwendige Reparaturen am Turnhallendach in Schöllkrippen.

Formale Hinweise

Den Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung von 2011 bis 2018 erläuterte der Verbandsvorsitzende Marc Babo (CSU), zugleich Bürgermeister von Schöllkrippen. Demnach gab es in diesem Zeitraum vorwiegend formale Hinweise. Unter anderem sollten Schulsanierungen nicht über Kassenkredite, sondern »ordentliche Kredite« finanziert werden. Kämmerer Florian Hellenthal ergänzte, dass diese Vorgehensweise lediglich als schnelle Übergangslösung gedient habe.

26.01.2021
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