Die neue Kläranlage kostet 3,8 Millionen
Main-Echo Pressespiegel

Die neue Kläranlage kostet 3,8 Millionen

Gemeinderat: Die Planungen in Wiesen kommen voran - Zufahrt wird begradigt
WIESEN  Vor­aus­sicht­lich rund 3,8 Mil­lio­nen Eu­ro wird die neue Wie­se­ner Klär­an­la­ge kos­ten: Bür­ger­meis­ter Wil­helm Fle­cken­stein stell­te in der jüngs­ten Ge­mein­de­rats­sit­zung das Er­geb­nis der 2022 in Auf­trag ge­ge­be­nen Vor­pla­nung vor. Dem­nach ist die Va­ri­an­te ei­ner Bio­cos-An­la­ge mit Pump­werk für Wie­sen am bes­ten ge­eig­net.
Das Biocos-Verfahren ist eine Variante des Belebtschlammverfahrens, das in verschiedene Stufen unterteilt ist. Wegen des schwierigen Untergrunds braucht Wiesen zusätzlich ein Pumpwerk. Die Planung sieht zudem einen Sand- und zwingend einen Fettfang vor, den es bisher nicht gibt.
Kurven entschärfen
Um die Anlage künftig besser anfahren zu können, soll im Zuge der Baumaßnahme gleichzeitig die Zufahrt verbessert und die engen Kurven entschärft werden. In der Planung enthalten ist auch eine Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes sowie ein Lagerbehälter für die zur Wasserklärung notwendigen Stoffe.
Zwischenlager für Schlamm
Die Anlage ist für eine Nutzungslast von 2500 Einwohnern berechnet, obwohl in Wiesen aktuell nur rund 1060 Menschen wohnen. Durch die höhere Reinigungsleistung werde mit der neuen Anlage ein höheres Aufkommen an Schlammabfall erwartet, so Fleckenstein.
Dieser soll landwirtschaftlich ausgebracht werden. Weil dies aber nur in bestimmten Zeitfenstern möglich ist, braucht es eine Zwischenlagermöglichkeit für das anfallende Material. Auch die muss mit Beton gebaut werden. Die alten Klärteiche dafür zu nutzen, habe sich in der Vorplanung als im Umbau als zu aufwendig und zu teuer erwiesen.
Wiederverwendet werden kann der bisherige Rechen, und das Bodengutachten hat ergeben, dass der Erdaushub auf dem Gelände komplett wiederverwendet werden kann, komplettierte der Rathauschef die Informationen.
Zu beschließen hatte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung noch nichts. Im nächsten Schritt wird nun der Bürgermeister die Vorplanung beim Wasserwirtschaftsamt vorlegen. Erst nach deren Genehmigung kann die Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragt und ein Förderantrag nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gestellt werden.
Der Freistaat fördert gemäß dieser Richtlinien wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. ahe
03.11.2024
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