Im Gespräch mit unserem Medienhaus erklärte er, dass Tobias Völker, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Schöllkrippen, die Details beleuchtet habe. Demnach flossen bei der Grundsteuer B, die für alle bebauten und unbebauten Grundstücke gilt, nach dem "alten" System 155.000 Euro (alle Zahlen gerundet) in die gemeindliche Kasse. Bei der Grundsteuer A für alle landwirtschaftlich genutzten Grundstücke seien es 2300 Euro gewesen.
Den Gemeinden werde zwar empfohlen, die neuen Hebesätze möglichst aufkommensneutral anzusetzen, um ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten zu können. Nach der Grundsteuerreform entspräche das bei der Grundsteuer B einem neuen Hebesatz von 260 Prozentpunkten und bei der Grundsteuer A einem Hebesatz von 225 Prozentpunkten.
Der Kämmerer habe aber darauf hingewiesen, dass die Kreisumlage im kommenden Jahr voraussichtlich um fünf Prozentpunkte steigen werde. Blankenbach müsste dann 972.000 Euro zahlen; 122.000 Euro mehr als dieses Jahr. Zudem sei mit höheren Schulverbandsumlagen und einer höheren VG-Umlage zu rechnen. Nicht zu vergessen: die möglichen Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide. Aufgrund all dieser Unwägbarkeiten sollten die Hebesätze so gewählt werden, dass ein "Puffer" entstehen könne.
Das Gremium habe sich deshalb für das Beibehalten der bisherigen Hebesätze entschieden, weil gemäß der neuen Vorgaben beispielsweise bei der Grundsteuer B schon allein durch das Beibehalten von 350 Prozentpunkten 54.000 Euro Mehreinnahmen erzielt werden könnten. Weil das auch auf die Grundsteuer A zutreffe, votierte die Ratsmehrheit auch hier für den bisherigen Hebesatz.
Zur Erinnerung: Notwendig sind die neuerlichen Beschlüsse, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherige Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat. Damit die neuen Hebesätze zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten können, müssen sie noch vor Ende des Jahres, und damit unabhängig von Haushaltsberatungen, beschlossen werden.
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