Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Umweltmanagementsystem, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) im Rahmen des Umweltpakts Bayern Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die in Projektgruppen organisiert, ein Umweltmanagementsystem einführen wollen.

Beschreibung

Zweck

Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.

Gegenstand

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt.

Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer.

Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.

Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden:

  • Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen
  • Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung
  • Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
  • angemessene und nachgewiesene Mietausgaben                 

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements anerkannt.

Voraussetzungen

Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt. Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer. Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.

Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Ein Projektträger organisiert die Projektgruppe, insbesondere Gruppenberatungen – ggf. auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort - zu einem der folgenden Schwerpunkte:

  • Umweltmanagementsystem nach EMAS
  • Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
  • Umweltmanagement nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB)
  • Umweltmanagement nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT)

Die Einführung eines Ressourcenmanagements kann im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT gefördert werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bei der Bewilligungsbehörde, der Regierung von Schwaben, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen von den Zuwendungsempfängern schriftlich einzureichen.

Regierung von Schwaben
SG 55.1
Fronhof 10
86152 Augsburg

Die Antragsunterlagen und Verwendungsnachweise können auch elektronisch übermittelt werden.

Bei einer elektronischen Übermittlung müssen Projektträger und Projektgruppenteilnehmer

  • über ein BayernID-Konto in der Variante „Benutzername / Passwort“ verfügen (zur Registrierung),
  • das Formblatt „BUMAP - Antrag auf Zuwendungsgewährung“ (siehe unter „Formulare“) herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen und 
  • dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das Online-Verfahren (Link siehe unter „Online-Verfahren“) an die Regierung von Schwaben senden.

Bei Fragen im Zusammenhang mit BUMAP wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben unter der Telefonnummer 0821 327 2240 oder per E-Mail BUMAP@reg-schw.bayern.de.

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.11.2023

Kontakt

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63825 Westerngrund
06024 631490
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