Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Westerngrund
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Ortsansicht
Mittelpunkt
Kirche
Radfahrer
Alte Schule
Ortsansicht
Pfarrheim
Rathaus

Integrationsprojekte, Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie

Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt. Besonders innovative Projekte können zeitlich befristet gefördert werden.

Beschreibung

Integrationspolitik in Bayern hat lange Tradition. Die gelingende Integration wird durch vielfältige Hilfestellungen erleichtert. Über das Förderinstrument der besonderen Maßnahmen können möglichst niederschwellig und vor Ort wirkende, nachhaltige Integrationsprojekte für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR gefördert werden.

Zweck

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.

Gegenstand

Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus, die auch über Drittmittel erbracht werden kann.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren, darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu erstellen und bei dieser einzureichen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) zu übersenden. Den Anträgen sind ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, der auf die pauschalierten Personalausgaben abstellt, sowie eine Übersicht über das eingesetzte Personal beizufügen. Zusätzlich ist ein aussagekräftiges Projektkonzept einzureichen, in dem auf die Situation vor Ort, die im Projekt geplanten Maßnahmen und den gewünschten Erfolg (bzw. wie dieser erreicht wird) eingegangen wird.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Hinweise

Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung (Kofinanzierung) mit Mitteln der Kommunen oder der Europäischen Union ist möglich.

Fristen

Anträge auf Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR für Integrationsprojekte (besondere Maßnahmen) sind grundsätzlich bis spätestens 15. November des aktuellen Jahres für das Folgejahr zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Übersicht über das eingesetzte Personal und dessen Ausgaben sowie über die sonstigen Ausgaben
  • Projektkonzept (aussagekräftiges Konzept der geplanten Maßnahme)

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.01.2024

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden