Ausländische Arbeitnehmer, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Beschreibung
Ausländische Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihrer mitgebrachten Qualifikationen feststellen zu lassen (siehe Berufsabschluss; Anerkennung).
www.stmas.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/index.php
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Stand: 27.09.2019
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