Anrechnungszeiten
Beschreibung
Bestimmte Zeiten ohne Beitragszahlungen (Beitragszeiten) können zum Ausgleich von Nachteilen bei der Rentenberechnung als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Dies gilt in der Regel aber nur, wenn sie ein versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Anrechnungszeiten können über die Gesamtleistungsbewertung die Rentenhöhe beeinflussen; Sie zählen aber - von Ausnahmen abgesehen - nicht bei Wartezeitmonaten (Wartezeiten)
Die wichtigsten Anrechnungszeiten sind:
- Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation,
- Schwangerschaft und Mutterschutzfristen,
- Arbeitslosigkeit sowie
- Schulbesuch und Studium.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Rentenversicherung, Informationen
- Arbeitslosigkeit, Hilfen bei
- Gesamtleistungsbewertung
- Gesetzliche Rentenversicherung, Rentenberechnung
- Krankheit, Informationen zu Hilfen
- Mutterschutz, Mitteilungen und Beantragung von
- Nachentrichtung von Beiträgen in der Rentenversicherung
- Rentenberechnung
- Rentenrechtliche Zeiten
- Rentenversicherung, Beitragszeiten
- Rentenversicherung, Kontenklärung
- Rentenversicherung, Wartezeiten
- Schwangerschaft, Hilfen bei
- Studenten, Hilfen für
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 28.11.2018
Kontakt
Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben
Kontakt VG
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben