Apotheken, Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.
Beschreibung
Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.
Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
- Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
- Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
- Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Samenspenderregistergesetzes sowie des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
Verwandte Lebenslagen
- Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Kontakt
Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben
Kontakt VG
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben