VG Schöllkrippen (Druckversion)

Handwerk, Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

Die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, zulassungsfreien Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe wird in der Handwerksordnung geregelt.

Beschreibung

Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwei Kategorien von Handwerksberufen:

  • Für zulassungspflichtige Handwerke, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sind, benötigen Sie den Eintrag in die Handwerksrolle (Nähere Einzelheiten zu den Eintragungsvoraussetzungen finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrolle; Eintragung als stehendes Gewerbe").
  • Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe, die in der Anlage B zur Handwerksordnung aufgezählt sind, können ohne besondere Qualifikationen ausgeübt werden. Sie sind bei der Handwerkskammer anzuzeigen (Nähere Einzelheiten zur Anzeige finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrecht; Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes").

Gesonderte Regelungen gelten für die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne Niederlassung in Deutschland durch Staatsangehörige der EU und Gleichgestellte (siehe im Einzelnen unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung").

Zur Feststellung, ob bei Ihrem Vorhaben eine handwerksrechtliche Eintragung erforderlich ist, füllen Sie bitte den Auskunftsbogen aus und übermitteln ihn Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Diese kann Ihnen dann die im konkreten Fall erforderlichen Formalitäten nennen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Handwerksrolle

Verwandte Themen

  • Berufsausbildung im Handwerk, Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
  • Handwerksrecht, Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
  • Handwerksrecht, Informationen zu Ordnungswidrigkeiten
  • Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung
  • Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
  • Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024
http://www.gemeinde-westerngrund.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen