Führungszeugnis, Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch Nicht-EU-Bürger
Einige Verwaltungsverfahren verlangen die Beibringung eines Führungszeugnisses. Nicht-EU-Bürger sind unter Umständen zur Erbringung eines vergleichbaren Nachweises verpflichtet.
Beschreibung
Nicht-EU-Bürger sind unter Umständen verpflichtet einen dem deutschen Führungszeugnis vergleichbaren Nachweises zu erbringen (z. B. eines amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Dieser Nachweis muss bei der zuständigen Behörde im Heimatstaat beantragt werden.
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger ein deutsches Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".
Verwandte Lebenslagen
- Polizeiliches Führungszeugnis
Verwandte Themen
- Führungszeugnis, Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
- Führungszeugnis, Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Führungszeugnis, Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 04.01.2024