VG Schöllkrippen (Druckversion)

Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure, Beantragung der Eintragung

Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Beschreibung

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
    • Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
    • Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure

Bearbeitungsdauer

Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

Kosten

Kapitalgesellschaften: 600 Euro

Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Zeugnisse und Lizenzen
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise
  • Anmeldepflichten
  • Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Verwandte Themen

  • Ingenieur/-in, Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure, Beantragung der Eintragung
  • Liste der Beratenden Ingenieure, Beantragung der Eintragung
  • Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure, Informationen zur Eintragung
  • Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure, Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
  • Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften, Informationen zur Eintragung in das Verzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 31.01.2024
http://www.gemeinde-westerngrund.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen