Denkmalpflege, Beantragung einer Förderung beim Bezirk
Die Denkmalpflege gehört zu den zentralen Aufgaben im Bereich der Kulturarbeit der Bezirke. Diese sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und vergeben Zuschussmittel.
Beschreibung
Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:
- fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Hilfe in Verfahrensfragen
- Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
- Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen
Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
- Förderungen nach Förderbereichen
- Bauplanung
Verwandte Themen
- Denkmalschutz, Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
- Denkmalschutz, Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
- Kultur, Informationen zur Kulturarbeit der Bezirke
Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)
Stand: 22.11.2023