VG Schöllkrippen (Druckversion)

Katastrophenschutzpläne, Erstellung und Fortschreibung

Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.

Beschreibung

Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.

In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Verwandte Themen

  • Brand- und Katastrophenschutz, Alarmierungsplanung
  • Katastrophenschutz, Durchführung von Übungen
  • Katastrophenschutz, Ergänzende Ausstattung und Ausbildung
  • Katastrophenschutz, Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023
http://www.gemeinde-westerngrund.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen