Katastrophenschutzpläne, Erstellung und Fortschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Beschreibung
Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Verwandte Themen
- Brand- und Katastrophenschutz, Alarmierungsplanung
- Katastrophenschutz, Durchführung von Übungen
- Katastrophenschutz, Ergänzende Ausstattung und Ausbildung
- Katastrophenschutz, Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden