Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Rentenauskunft, Anforderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.

Beschreibung

Die Rentenauskunft enthält

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente,
  • eine Prognose über die Rente, die Sie bekommen, wenn Sie weiterarbeiten,
  • Angaben über die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente,
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen,
  • Angaben über die Witwen- oder Witwerrente, die Ihre Partnerin oder Ihr Partner erhält, falls Sie sterben,
  • Angaben zu den bisher zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Beiträgen,
  • unter anderem Hinweise und Informationen zu den Voraussetzungen für alle Altersrenten, zur Rentenantragstellung, zu Hinzuverdiensten, zum Versicherungsverlauf, zur privaten Altersvorsorge, zur Besteuerung, zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und zur Krankenversicherung der Rentner,
  • falls noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde: eine Information, welche Zeiten noch nicht geklärt sind (das sind Zeiten, von denen die Rentenversicherung nicht weiß, ob sie für Ihre spätere Rente berücksichtigt werden können),
  • eine Übersicht der gespeicherten Versicherungszeiten,
  • eine Übersicht, mit welchen Werten und Faktoren Ihre persönlichen Entgeltpunkte und Ihre Regelaltersrente berechnet wurden.

Hinweis:
Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie zunächst oben rechts auf "Online-Dienste".
  • Wählen Sie "Online-Dienste ohne Registrierung" oder gehen Sie direkt auf "Versicherungsunterlagen anfordern".
  • Wählen Sie im Feld "Anforderung von…" "Rentenauskunft" und geben Sie die restlichen Daten an.
  • Klicken Sie auf "Absenden".
  • Sie erhalten Ihre Rentenauskunft per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten:

  • Gehen Sie nun auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie oben rechts auf "Online-Dienste" und anschließend auf "Online-Dienste mit Registrierung".
  • Folgen Sie den Anweisungen, um Zugang zu den Online-Diensten der deutschen Rentenversicherung zu erhalten. 
  • Alternativ können Sie die Rentenauskunft auch telefonisch oder schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

Fristen

Es gib keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Onlineverfahren: ungefähr 7 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie benötigen keine weiteren Unterlagen. 

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Altersvorsorge
  • Allgemeines

Verwandte Themen

  • Rentenversicherung, Auskunft und Beratung
  • Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse, Anforderung
  • Renteninformation, Anforderung
  • Rentenversicherungskonto, Beantragung der Klärung
  • Rentenversicherungskonto, Beantragung der Klärung durch Spätaussiedler und Vertriebene
  • Versicherungsverlauf, Anforderung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 20.01.2024

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
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Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
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