Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Schwarzarbeit, Informationen zur Bekämpfung

Schwarzarbeit verzerrt den Wettbewerb, gefährdet die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen und vernichtet Arbeitsplätze. Die öffentlichen Kassen erleiden erhebliche Einbußen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Beschreibung

Der Begriff der Schwarzarbeit ist in § 1 Abs. 2 und 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) geregelt.

In der Regel versteht man darunter die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen

  • unter Verstoß gegen Steuerrecht,
  • unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht,
  • unter Umgehung der Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialleistungsträgern und/oder
  • ohne Gewerbeanmeldung oder Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird.

Schwarzarbeit liegt auch vor, wenn die Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung vorgetäuscht wird und dadurch Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden.

Für die illegale Beschäftigung findet sich eine gesonderte Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 3 SchwarzArbG.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche oder öffentlich-rechtliche (insbesondere verwaltungsrechtliche) Folgen haben. Im 3. Abschnitt des SchwarzArbG finden sich spezielle Bußgeld- und Strafvorschriften.

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist die Bundeszollverwaltung zuständig. Sie wird unterstützt von verschiedenen Stellen, u.a. den Kreisverwaltungsbehörden. Diese können z. B. Bußgeldverfahren gegen Schwarzarbeiter und deren Auftraggeber einleiten oder Betriebe, bei denen Schwarzarbeit vermutet wird, in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt überprüfen.

    Rechtsgrundlagen

    Verwandte Lebenslagen

    • Einstellung von Personal
    • An- und Abmeldung von Beschäftigten
    • Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

    Verwandte Themen

    • Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung
    • Sozialversicherung, Anmeldung eines Arbeitnehmers
    • Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, Beantragung einer Auskunft
    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
    Stand: 17.01.2024

    Kontakt

    Dörnsenbachstraße 10
    63825 Westerngrund
    06024 631490
    06024 631492
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    Kontakt VG

    Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
    Marktplatz 1
    63825 Schöllkrippen
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