Testament und Erbvertrag
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.
- Testament, Ablieferung
- Testament und Erbvertrag, Eröffnung
- Testament und Erbvertrag, Hinterlegung zur amtlichen Verwahrung