VG Schöllkrippen (Druckversion)

Amtlich anerkannte Übersetzungen

Für einige Amtswege müssen Sie fremdsprachige Dokumente in einer amtlich anerkannten Übersetzung vorlegen.

  • Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille
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