Amtlich anerkannte Übersetzungen
Für einige Amtswege müssen Sie fremdsprachige Dokumente in einer amtlich anerkannten Übersetzung vorlegen.
- Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille
Für einige Amtswege müssen Sie fremdsprachige Dokumente in einer amtlich anerkannten Übersetzung vorlegen.