VG Schöllkrippen (Druckversion)

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Gegensatz zur Ehe weitgehend nicht gesetzlich geregelt. Bestimmte Regelungen gelten aber auch in diesem Fall.

  • Alleinsorge, Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
  • Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung
  • Vor- und Nachnamen von Kindern, Informationen zur Bestimmung
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