Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Gegensatz zur Ehe weitgehend nicht gesetzlich geregelt. Bestimmte Regelungen gelten aber auch in diesem Fall.
- Alleinsorge, Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
- Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung
- Vor- und Nachnamen von Kindern, Informationen zur Bestimmung