Amtliche Beglaubigungen
Für einige Amtswege müssen Sie Dokumente oder Unterschriften beglaubigen lassen, da diese sonst von den Behörden nicht anerkannt werden. Dies gilt besonders für ausländische und fremdsprachige Dokumente.
- Amtliche Beglaubigung, Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
- Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille
- Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Vorbeglaubigung für die Legalisation
- Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation