VG Schöllkrippen (Druckversion)

Ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Informieren Sie sich z.B. über Parkausweise in Städten oder Parkerleichterungen.

http://www.gemeinde-westerngrund.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/lebenslagen