VG Schöllkrippen (Druckversion)

Entschädigung für Strafverfolgung, Entscheidung

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.

Beschreibung

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.03.2024
http://www.gemeinde-westerngrund.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen