Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Gemeinde Westerngrund
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Visa-Warndatei, Beantragung einer Selbstauskunft

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen in der Visa-Warndatei über Sie gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.

Beschreibung

Die Visa-Warndatei (VWD) soll den Missbrauch von Visa bei der Einreise nach Deutschland verhindern. Sie unterstützt vor allem die Behörden, die dafür zuständig sind, Visa zu erteilen. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen.

Wenn Sie wissen möchten, ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Sie speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt (BVA) Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Visa-Warndatei speichert Informationen über Personen (und Organisationen), wenn Sie

  • aufgrund einer bestimmten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden.
    • Zu relevanten Straftaten gehören unter anderem Menschenhandel, Zwangsprostitution, Betäubungsmitteldelikte und Schwarzarbeit.
  • als antragstellende Person eines Visums ge- oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt haben beziehungsweise authentische Dokumente durch falsche Angaben erhalten haben.
  • als einladende Person, verpflichtungsgebende Person oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
    • falsche Angaben gemacht haben oder
    • Ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
  • freiwillig erlaubt haben, dass Ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter Ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.

Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Personen speichert, gehören: 

  • Personalien:
    • Familienname, Vorname
    • abweichende Namensschreibweisen
    • andere Namen und frühere Namen
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit
  • der Anlass für die Speicherung
  • die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes

Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für die Antragstellung.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:

  • Melden Sie sich im Bundesportal mit Ihrer Online-Ausweisfunktion an.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden die Daten ab.
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

Persönlicher Antrag:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter und füllen Sie es aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem örtlichen Standort des BVA.
    • Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die E-Mail-Adresse der Visa-Warndatei (BVA, Referat S I 4). 
    • Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA. 
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

Antrag per Post:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des BVA herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des BVA. 
  • Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.

Wenn Ihre personenbezogenen Daten sowie der Identitätsnachweis beziehungsweise Nachweis der Organisation vorliegen, können Sie den Antrag auch formlos stellen:

  • Verfassen Sie einen formlosen Brief und schicken Sie diesen an das BVA. Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA. 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort. (4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Online-Antrag:

    Identitätsnachweis:

    • Online-Ausweisfunktion
      • des Personalausweises 
      • des elektronischen Aufenthaltstitels
      • der elektronischen Aufenthaltskarte
      • der elektronischen Daueraufenthaltskart

Online Verfahren

Kosten

Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 11.03.2023

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
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Kontakt VG

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