Visa-Warndatei, Beantragung einer Selbstauskunft
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen in der Visa-Warndatei über Sie gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.
Beschreibung
Die Visa-Warndatei (VWD) soll den Missbrauch von Visa bei der Einreise nach Deutschland verhindern. Sie unterstützt vor allem die Behörden, die dafür zuständig sind, Visa zu erteilen. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen.
Wenn Sie wissen möchten, ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Sie speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt (BVA) Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Visa-Warndatei speichert Informationen über Personen (und Organisationen), wenn Sie
- aufgrund einer bestimmten Straftat rechtskräftig verurteilt wurden.
- Zu relevanten Straftaten gehören unter anderem Menschenhandel, Zwangsprostitution, Betäubungsmitteldelikte und Schwarzarbeit.
- als antragstellende Person eines Visums ge- oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt haben beziehungsweise authentische Dokumente durch falsche Angaben erhalten haben.
- als einladende Person, verpflichtungsgebende Person oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
- falsche Angaben gemacht haben oder
- Ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
- freiwillig erlaubt haben, dass Ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter Ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.
Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Personen speichert, gehören:
- Personalien:
- Familienname, Vorname
- abweichende Namensschreibweisen
- andere Namen und frühere Namen
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- der Anlass für die Speicherung
- die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes
Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für die Antragstellung.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:
- Melden Sie sich im Bundesportal mit Ihrer Online-Ausweisfunktion an.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden die Daten ab.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.
Persönlicher Antrag:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter und füllen Sie es aus.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem örtlichen Standort des BVA.
- Nutzen Sie die Telefon-Hotline oder die E-Mail-Adresse der Visa-Warndatei (BVA, Referat S I 4).
- Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.
Antrag per Post:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des BVA herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des BVA.
- Anschließend erhalten Sie die beantragten Informationen schriftlich per Post.
Wenn Ihre personenbezogenen Daten sowie der Identitätsnachweis beziehungsweise Nachweis der Organisation vorliegen, können Sie den Antrag auch formlos stellen:
- Verfassen Sie einen formlosen Brief und schicken Sie diesen an das BVA. Eine Übersicht der Standorte findet sich auf der Internetseite des BVA.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis:
- Online-Ausweisfunktion
- des Personalausweises
- des elektronischen Aufenthaltstitels
- der elektronischen Aufenthaltskarte
- der elektronischen Daueraufenthaltskart
- Online-Ausweisfunktion
Online Verfahren
Kosten
Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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