Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Flüchtlings- und Integrationsberatung, Beantragung einer Förderung für die Digitalisierung

Der Freistaat Bayern fördert das Modellprojekt Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung, um diese bayernweit zu stärken.

Beschreibung

Zweck

Zweck der Förderung ist im Rahmen dieses Modellprojekts, dass die Beratungskräfte der Flüchtlings- und Integrationsberatung dabei unterstützt werden sollen, die Distanzberatung in Ergänzung zur Präsenzberatung zu etablieren und auszubauen. Ziele der Förderung sind insbesondere der Ausbau der hierfür erforderlichen Medien- und Digitalisierungskompetenzen der Beratungskräfte sowie die Ausstattung der Arbeitsplätze mit erforderlicher Hard- und Software für Distanzberatung.

Gegenstand und zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden die notwendigen Ausgaben für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur Bereitstellung von Online-Diensten sowie für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch Dienstleistungsunternehmen einschließlich der sukzessiven Umstellung und Koordinierung der Abläufe und der Begleitung des Umstrukturierungsprozesses. Voraussetzung ist die Erfüllung von Aufgaben in der Flüchtlings- und Integrationsberatung. 

Die Ausgabeposition umfasst auch die technische Ausstattung für die Online-Beratung. Zudem soll durch Qualifizierungsmaßnahmen für die Beraterkräfte vor Ort die sichere Nutzung von Endgeräten mit Internetzugang sowie die Dokumentation digitaler Beratungsleistungen berücksichtigt werden. Ferner sind Lizenzgebühren für die Nutzung digitaler Dolmetscher-Tools erfasst.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern zur vollständigen Weiterleitung nach VV Nr. 13 zu Art. 44 BayHO an die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung vor Ort sowie auch die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte, die selbst Akteur der Flüchtlings- und Integrationsberatung sind.

Art und Umfang

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch Festbetragsfinanzierung je Vollzeitberaterstelle, bezogen auf den Beschäftigungsumfang, im Rahmen einer Projektförderung finanziert.

Der Festbetrag beläuft sich auf maximal 3.000 Euro je Beratungsvollzeitstelle. Die Gewährung des maximalen Förderbetrags setzt voraus, dass nach Abzug des Eigenanteils von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und etwaiger Finanzierungsbeteiligungen Dritter förderfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 3 .000 Euro verbleiben. 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Beratungskräfte vor Ort Tätigkeiten der Flüchtlings- und Integrationsberatung nach Maßgabe der Beratungs- und Integrationsrichtlinie vom 29. September 2020 ausüben.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Förderung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).

Der Bewilligungszeitraum beträgt ein Jahr.

Der Antrag ist unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.

Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen")

Fristen

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.11.2023

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