Gefahrgutbeauftragte/-r, Anmeldung zur Prüfung
Um als Gefahrgutbeauftragte/r bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer erteilt.
Beschreibung
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein/eine Gefahrgutbeauftragte/r bestellt werden. Der Schulungsnachweis der/des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für den:
- Straßen,
- Eisenbahn,
- Binnenschiffs und
- Seeschiffsverkehr
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.
Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.
Voraussetzungen
Grundprüfung
- Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden
Verlängerungsprüfung
- Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger
Ergänzungsprüfung
- Gültiger Schulungsnachweis
- Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer
Verfahrensablauf
Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.
- Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
- Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
- Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.
Fristen
Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
- Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen: Kopie des derzeitigen Schulungsna
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer, bei der Sie die Prüfung ablegen.
Rechtsgrundlagen
- Satzung / Statut betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
- §§ 6, 7 Abs. 1 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV)
Weiterführende Links
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