Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.
Beschreibung
Gegenstand und Zweck der Förderung
Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten und Veranstaltungsformaten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen, Künstlersymposien bzw. ähnliche Projekte, in deren Rahmen Werke neu erschaffen werden, eine Förderung beantragt werden.
Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 04.02.2021
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