Debütantenkatalog, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert junge freischaffende Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Kosten für die Herstellung eines Debütantenkatalogs.
Beschreibung
Gegenstand und Zweck der Förderung
Zur Förderung freischaffender Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität werden Zuwendungen für die Herstellung eines eigenen Kataloges im Rahmen der ersten Einzelausstellung einer Künstlerin bzw. eines Künstlers gewährt.
Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Verwandte Lebenslagen
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 18.12.2022
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