Vertriebenenausweis, Beantragung einer Zweitschrift
Vertriebene mit Vertriebenenausweis können eine Zweitschrift erhalten.
Beschreibung
Vertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.
Der Vertriebenenausweis wurde zum Nachweis der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft zur Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen vor dem 01.01.1993 ausgestellt. Er wurde durch die Bescheinigung gem. § 15 Abs. 1 BVFG abgelöst.
Die Entscheidung über die Ausstellung einer Zweitschrift eines bereits erteilten Vertriebenenausweises liegt bei der Ausstellungsbehörde.
Voraussetzungen
Es wurde bereits ein Vertriebenenausweis von einer Behörde des Freistaates Bayern ausgestellt.
Antragsberechtigt sind die Personen, für die der Vertriebenenausweis seinerzeit ausgestellt wurde.
Verfahrensablauf
Es genügt ein kurzer, formloser Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. Vertriebenenausweis verloren oder nicht mehr auffindbar) und Grund (Behörde oder Rentenversicherung verlangt die Vorlage der Bescheinigung). Sie müssen eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) einreichen und die aktuelle Adresse angeben.
Der Antrag kann per E-Mail oder per Post bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden.
Hinweise
Hilfreich ist die Angabe, von welcher Behörde seinerzeit der Vertriebenenausweis ausgestellt wurde, ferner zur Recherche die Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum und, sofern der Antragsteller bei Einreise unter 16 Jahre alt war, die Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Eltern.
Für Spätaussiedler wurde als Nachweis ab 01.01.1993 bis 31.12.2004 von den Ausgleichsämtern eine Spätaussiedlerbescheinigung ausgestellt. Hinsichtlich der Beantragung und Ausstellung einer Zweitschrift einer bereits erteilten Bescheinigung gelten die vor- bzw. nachstehend genannten Hinweise analog.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Bei vollständigen Angaben bzw. Unterlagen innerhalb von zwei bis drei Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (Kopie der Vorder- und Rückseite)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
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